1. Dezember – Welt-Aids-Tag

 


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Heute am 1. Dezember ist nicht nur der 1. Advent und somit der Beginn der feierlichen, christlichen vorweihnachtlichen Adventszeit, sondern auch der Welt-Aids-Tag.

Erstmals wurde dieser Tag im Jahr 1988 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen und wird seit 1996 vom Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/AIDS (UNAIDS) organisiert. Dieses Programm kümmert sich darum, weltweit die Aktivitäten zur Eindämmung der Epidemie zu koordinieren, zu stärken und zu stützen.

Der Welt-Aids-Tag will einerseits die Solidarität mit Menschen mit HIV und AIDS fördern, der Diskriminierung entgegenwirken und dazu aufrufen, weltweit Zugang für Alle zu Prävention und Versorgung zu schaffen. Andererseits erinnert er an die Menschen, die an den Folgen der Infektion verstorben sind.

Doch was sind HIV und AIDS?

Es gibt einen Unterschied zwischen HIV und AIDS:

HIV ist eine Abkürzung für das Humane Immundefizienz-Virus – ein menschliches Abwehrschwäche-Virus.
Diese Viren sind kleine Krankheitserreger, welche bestimmte Zellen im Körper befallen, sich in ihnen vermehren und so die körpereigenen Abwehrkräfte, das Immunsystem, schwächen. Das Immunsystem brauchen wir jedoch zur Abwehr von Krankheiten und wenn es geschwächt ist, kann der Körper eindringende Krankheitserreger wie Bakterien, Pilze oder andere Viren nicht mehr bekämpfen und im schlimmsten Fall treten dann bestimmte lebensbedrohliche Krankheiten wie besonders schwere Formen der Lungenentzündungen auf.

Wird eine HIV-Infektion nicht mit Medikamenten behandelt, kommt es zu AIDS. Diese Abkürzung steht für: „Acquired Immune Deficiency Syndrome“ (deutsch: Erworbenes Abwehrschwäche-Syndrom). Syndrom bedeutet dabei, dass mehrere Symptome oder Erkrankungen gleichzeitig auftreten.

HIV ist also der Erreger einer Infektion, welche ohne Behandlung zu schweren Krankheitssymptomen oder Erkrankungen führt, die man als AIDS bezeichnet.

Die Verbreitung von HIV hat sich seit Anfang der 1980er Jahre zu einer Pandemie – eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen –  entwickelt, welche nach Schätzungen des UNAIDS bis heute etwa 39 Millionen Menschen das Leben gefordert hat. In Deutschland sind bisher etwa 30.000 Menschen an den Folgen von AIDS gestorben.

Werfen wir einen kurzen Blick auf weitere Daten und Fakten:

  • Weltweit leben heutzutage etwa 37,9 Millionen Menschen mit HIV. Davon sind etwa 1,7 Millionen Kinder.
  • 79% aller Infizierten wussten von ihrer HIV-Infektion. 8,1 Millionen lebten unwissentlich mit HIV.
  • In Deutschland sind rund 90.000 Menschen mit HIV infiziert. 
  • Mit fast etwa 54% aller HIV-Neuinfektionen sind Ost- und Südafrika am stärksten betroffen.
  • Seit dem Jahr 1997 sinkt zwar die Zahl der bekannten HIV-Neuinfektionen weltweit stetig, aber besonders in Ost-Europa und Zentralasien ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gestiegen: Im Jahr 2018 allein um 150.000.
  • Auch die Zahl der AIDS-Toten ist seit dem Jahr 2005 zwar rückläufig, aber 2018 starben immer noch weltweit 770.000 Menschen an den Folgen von AIDS.

Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?
Mittlerweile gibt es sehr wirksame und gut verträgliche Medikamente gegen HIV. Diese unterdrücken die Vermehrung von HIV im Körper und verhindern somit den Ausbruch von AIDS.
Aus dem Körper entfernen können die Medikamente HIV jedoch nicht und müssen daher lebenslang eingenommen werden.
Wird HIV also frühzeitig durch einen Test festgestellt, ist AIDS vermeidbar. Und dank der Medikamente haben die meisten Infizierten eine fast normale Lebenserwartung.

Doch leider haben nur 61,5 % der HIV-Infizierten Zugang zu diesen lebensnotwendigen Medikamenten.
Ein weiteres Problem der Betroffenen ist, dass sie immer noch Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund ihrer Infektion erleben – in der Familie, im Freundeskreis, im Job, in der Freizeit und sogar im Gesundheitswesen.
Diskriminierung tut weh – und macht krank. So berichten immer wieder Menschen mit HIV, dass sie aus Angst vor Diskriminierung keine ärztliche Hilfe gesucht haben, obwohl es nötig war. Menschen mit HIV leiden außerdem häufiger unter Depressionen, die ebenfalls oft unbehandelt bleiben.
Ausgrenzung behindert aber auch die HIV- und AIDS-Prävention. So kann die Angst vor Diskriminierung etwa dazu führen, dass HIV-Testangebote nicht genutzt werden. Statt eine Infektion früh zu behandeln und so die Chance auf ein langes Leben mit HIV zu nutzen, kann HIV dann unbemerkt die Gesundheit schwer schädigen. Außerdem bleibt HIV unbehandelt übertragbar.

Wie kann man sich vor einer HIV-Infektion schützen?

HIV ist relativ schwer übertragbar. Im Alltag, beim Küssen, Anhusten oder Benutzen derselben Toilette kann das Virus nicht übertragen werden. Eine Ansteckung ist nur möglich, wenn Viren in ausreichender Menge in den Körper gelangen. Das passiert vor allem beim Sex oder Drogenkonsum. Vor einer Übertragung kann man sich vorallem mit Kondomen gut schützen.

Wir vom Blickwinkel e.V. wünschen allen HIV-Betroffenen und ihren Angehörigen einen schönen Tag und stellen uns solidarisch an die Seite derer, die gegen die Diskriminierung von HIV-Infizierten und AIDS-Erkrankten kämpfen!

 

25. November – internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bild: Esthermm auf: Adobe Stock 

Heute ist der “internationale Tag gegen Gewalt an Frauen”.
Bereits seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr zum 25. November Veranstaltungen, bei denen sowohl die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen im Fokus steht als auch die allgemeine Stärkung  der Frauenrechte das Ziel sind. Im Jahr 1999 wurde dieser Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung jeder Form von Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen beschlossen von der UN (den Vereinten Nationen) beschlossen.
Die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit. Sie ist dabei immer eine Verletzung der Grundrechte von Frauen hinsichtlich ihrer Würde und Gleichheit und hat nicht nur Auswirkungen auf die Opfer selbst, sondern auch auf deren Familien, Freund*innen und auf die Gesellschaft als Ganzes. 

Die Täter*innen kommen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten, wobei jedoch die Gefahr generell höher ist, wenn Alkohol, Geldsorgen und psychische Probleme mit im Spiel sind.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ereignet sich tagtäglich und weltweit. Sie hat viele Gesichter: So wird dazu nicht nur körperliche, sondern auch psychische sowie sexuelle Gewalt gerechnet.
Laut dem Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat Gewalt gegen Frauen vor allem die folgenden Formen:

  • häusliche Gewalt:
    Sie ist die weltweit am häufig vorkommende Form von Gewalt gegen Frauen. So wurde jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Partner oder Ex-Partner misshandelt. Sie ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet – an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt.
  • sexualisierte Gewalt:
    Sie ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 12.000 bis 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – dabei ist das nicht unerheblich große Dunkelfeld noch nicht berücksichtigt.
  • Stalking:
    Der Begriff Stalking stammt ursprünglich aus der Jagd und ist vom englischen Verb „to stalk“ abgeleitet, das „anpirschen/sich anschleichen“ bedeutet. Stalker*innen sind Menschen, welche den ständigen Kontakt zu einem anderen Menschen suchen – und zwar gegen dessen Willen. Ihre Beweggründe können dabei sehr unterschiedlich sein. Das Ziel bleibt jedes Mal gleich: Macht und Kontrolle über Andere zu erlangen. Stalker*innen belästigen, verfolgen und bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Die Übergriffe nehmen dabei viele Formen an bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.
  • sexuelle Belästigung:
    Hierunter fallen alle Handlungen mit denen eine Person eine andere Person gegen ihren Willen sexuell bedrängt. 
Diese Form von Gewalt, richtet sich vor allem gegen Frauen und kann in verschiedenen Formen ausgeübt werden. Ihr Ziel ist dabei stets die Demonstration von Macht, daher findet sie besonders oft im beruflichen Kontext statt. Mehr als zwei Drittel aller Frauen wurden bereits einmal an ihrem Arbeitsplatz von Kolleg*innen oder Vorgesetzten sexuell belästigt.
  • Gewalt im Namen der “Ehre”:
    Hierunter werden gewalttätige Handlungen verstanden, welche die Täter damit begründen, die „Familienehre“ aufrechterhalten oder wiederherstellen zu wollen. Sie beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung, kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen, bis hin zu Zwangsheirat und Tötungen, die als „Ehrenmorde“ bezeichnet werden. Gewalt im Namen der „Ehre“ wird in der Regel in stark patriarchalisch strukturierten Familien und Gesellschaften praktiziert und kann in allen sozialen Schichten auftreten. Der Begriff der „Ehre“ oder „Familienehre“ wird dabei in verschiedenen Kulturkreisen und Ländern unterschiedlich definiert und ist an eine bestimmte Religion oder Kultur gebunden. Meistens steht dabei ein Weltbild im Fokus, bei welchem die Ehre vom „richtigen“ Verhalten der weiblichen Familienmitglieder abhängig ist. Frauen und Mädchen werden in dieser Vorstellung gewissermaßen als Besitz des Mannes angesehen. Wenn bekannt wird, dass ein weibliches Familienmitglied gegen die vorherrschenden Normen verstößt oder verstoßen hat, geht dies mit dem Verlust der vermeintlichen Familienehre einher und das gesellschaftliche Ansehen der Familie gilt als zerstört. Besonders gefährdet sind Mädchen ab der Pubertät.
  • Zwangsheirat:
    Sie ist nicht auf religiöse Traditionen zurückzuführen und kommen überall auf der Welt in unterschiedlichen sozialen, ethnischen und kulturellen Kontexten vor. Zwangsheiraten sind Straftaten und zählen zu den Menschenrechtsverletzungen. Mädchen und Frauen, die zwangsverheiratet werden, stammen häufig aus Familien, in denen bereits andere Angehörige zwangsverheiratet wurden. Sie haben oft einen Migrationshintergrund und sind in vielen Fällen noch minderjährig. Der Großteil von ihnen ist in Deutschland aufgewachsen, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist gut ins gesellschaftliche Leben integriert. Viele Mädchen und Frauen, die zwangsverheiratet werden, dürfen danach die Schule nicht mehr besuchen bzw. ihre Ausbildung nicht beenden. Arrangierte Ehen sind jedoch nicht immer trennscharf von Zwangsheiraten zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist immer die Sichtweise der betroffenen Frau oder des betroffenen Mädchens. Denn was als Zwang verstanden wird, hängt immer von der persönlichen Bewertung ab.
  • Mobbing:
    Der Begriff Mobbing bezeichnet feindseliges Verhalten unter Kolleg*innen oder zwischen Vorgesetzten, Mitarbeiter*innen. Meist wird eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt von einer anderen Person oder einer Gruppe angegriffen und gedemütigt. Die Beweggründe der Täter*innen können sehr vielfältig sein und werden oft von verschiedenen Faktoren gleichzeitig bestimmt, auf die die betroffene Person häufig keinen Einfluss hat. Zentrales Ziel ist stets, die ausgewählte Person aus der Gemeinschaft auszuschließen und sie sozial zu isolieren. Mobbing kann an jedem Arbeitsplatz und in jeder Branche vorkommen. Aktuellen Schätzungen zufolge leiden etwa 1,6 Millionen Menschen darunter, an ihrem Arbeitsplatz feindselig behandelt, gedemütigt und ausgegrenzt zu werden.
  • digitale Gewalt:
    Sie ist mittlerweile ein weitverbreitetes Phänomen und ist eng verknüpft mit der „analogen“ Gewalt. Das bedeutet, dass die reale Gewalt im digitalen Raum fortgesetzt wird, beispielsweise bei Partnerschaftsgewalt. Der Begriff umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über Soziale Netzwerke, in Chaträumen, beim Instant Messaging und/oder mittels mobiler Telefone. Digitale Gewalt hat die folgenden Besonderheiten: Sie findet rund um die Uhr statt, sie erreicht ein großes Publikum und die Täter*innen sind häufig anonym.
  • Menschenhandel:
    Frauen, die hiervon betroffen sind, werden von ihrem vertrauten sozialen oder kulturellen Umfeld getrennt. Die Täter*innen zwingen sie unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten und zu leben. Sie nehmen ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit und vermitteln ihnen das Gefühl, keine Alternativen mehr zu haben. Dazu nutzen die Täter*innen oft ihre Machtposition oder die Notlage der Frauen aus, drohen ihnen mit Gewalt oder misshandeln sie massiv. In einigen Fällen entscheiden sich die Frauen zunächst freiwillig für den Ortswechsel und die Tätigkeit, weil sie über die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen getäuscht wurden. Gerade im Bereich der Zwangsprostitution werden die betroffenen Frauen im Vorfeld mit falschen Versprechungen gelockt. Die Täter*innen verschweigen ihnen die Kosten für Pass, Visum, Verpflegung und Unterkunft und machen sie so gezielt abhängig.
  • Genitalverstümmelung: 
    Hierunter werden alle Maßnahmen verstanden, welche eine Veränderung oder Entfernung der weiblichen Geschlechtsorgane zur Folge haben. Sie zählt zu den schweren Menschenrechtsverletzungen und es gibt zahlreiche Varianten – besonders häufig kommen jedoch drei Formen vor: die Amputation der Klitoris, die teilweise oder gänzliche Abtrennung der inneren Schamlippen oder die Entfernung der äußeren Schamlippen, bei welcher die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht wird. Durchgeführt werden Genitalverstümmelungen traditionellerweise von Beschneiderinnen ohne Narkotisierung der Betroffenen und häufig im Verborgenen und unter unhygienischen Bedingungen.

    Weltweit gibt es mehr als 140 Millionen Frauen und Mädchen, deren Genitalien verstümmelt wurden. Dieser massive Eingriff in die Gesundheit und Selbstbestimmung der Frauen und Mädchen ist traditionellen Ursprungs und wird insbesondere von Kulturkreisen ausgeübt, die die Jungfräulichkeit der Frau als Bedingung für die Heirat ansehen.

Von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sowie ihre Angehörigen, ihre Freund*innen  finden schnell und einfach Hilfe beim Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”.
Dieses ist 365 Tage im Jahr sowie rund um die Uhr unter der Nummer 0800-116 016 kostenfrei erreichbar und bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, wie etwa an eine Frauenberatungsstelle oder an ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. 

Das Team vom Blickwinkel e.V wünscht allen Mädchen und Frauen einen friedlichen und schönen Tag!

Der 20. November – Internationaler Tag der Kinderrechte

Bild: Yann (Talk) auf: Wikimedia Commons

Heute vor genau 30 Jahren, trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Kraft und garantiert seitdem allen Kindern weltweit unter anderem das Recht, ernst genommen und beteiligt zu werden. Nach 10jähriger gemeinsamer Arbeit beschlossen die UN-Vertreter*innen mit der Kinderrechtskonvention, ein Dokument, welches die ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder betont.

Doch noch immer werden Kinder überall auf der Welt zu wenig bei Entscheidungen berücksichtigt, die sie betreffen. Daher steht der Tag der Kinderrechte in diesem Jahr unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte!“

Wie sieht die UN-Kinderrechtskonvention im Detail aus?

Das Kinderrechte-Regelwerk besteht aus insgesamt 54 Artikel, wovon sich 42 Artikel mit den Rechten für Kinder im Einzelnen befassen. Es gilt für alle Kinder weltweit – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe, Religion und welches Geschlecht sie haben. Denn allen Kinder ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll entfalten zu können.

Da wir an dieser Stelle leider nicht auf alle 42 Artikel eingehen können, stellen wir exemplarisch fünf Kinderrechte vor:

  • Diskriminierungsverbot (Artikel 2):
    Jedes Kind soll ohne Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds aufwachsen.
  • Familienzusammenführung (Artikel 10):
    Wenn Kinder und ihre Eltern in verschiedenen Ländern leben, sollen die Staaten diese dabei unterstützen, wieder zusammen zu ziehen.
  • Schutz vor Gewaltanwendung (Artikel 19):
    Alle Kinder haben das Recht auf Schutz, damit sie weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt werden.
  • Flüchtlingskinder (Artikel 22):
    Alle Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land, in welchem sie gerade sind. Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihnen helfen, zu ihrer Familie zurückzukehren, falls sie alleine auf der Flucht sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie wie andere Kinder ohne Eltern behandelt werden.
  • Recht auf Bildung (Artikel 28 und 29):
    Jedes Kind hat das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Jedes Kind soll dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den es schaffen kann. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.
    Art. 29: Die Bildung soll den Kindern helfen, alle Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Sie soll die Kinder außerdem darauf vorbereiten, in Frieden zu leben, die Umwelt zu schützen und andere Menschen und ihre Rechte zu respektieren, auch wenn diese anderen Kulturen oder Religionen angehören. Dafür sollen die Kinder auch die Menschen- und Kinderrechte kennenlernen und achten.

Eine verständliche Erklärung aller Kinderrechte der UN-Konvention findet ihr hier.

Wir vom Blickwinkel e.V. wünschen allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einen tollen Tag!

Der Welttoilettentag

Die Toilette, das sogenannte stille Örtchen. Jeder Mensch sucht es durchschnittlich sechs Mal pro Tag auf. Doch warum hat sie einen eigenen Welt-Tag, den Welttoilettentag?

Foto: Christian Felber / Melanie Haas, Viva con Agua Schweiz

Nun ja, für viele Menschen in Deutschland ist es normal und alltäglich ihre großen und kleinen Geschäfte auf sauberen Sanitäranlagen zu erledigen. 

Doch laut einem UN-Bericht von Juli 2017 haben 4,5 Milliarden Menschen diesen „Luxus“ nicht und keine angemessenen Sanitäreinrichtungen, bei denen auch für die Entsorgung der Fäkalien gesorgt ist. Das sind mehr als 50 % der Weltbevölkerung. Während zum Vergleich 5 Milliarden Menschen ein Mobiltelefon besitzen. 

Auf diese Situation soll der Welttoilettentag aufmerksam machen, welcher erstmals am 19. November 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen wurde. Am 24. Juli 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen Tag einstimmig zum Welttoilettentag erklärt.

Denn verschmutztes Wasser kann Krankheiten wie Durchfall, Cholera, Typhus, Darmwürmer oder auch verschiedene Magen-Darm-Infektionen verursachen. Nach Schätzung der Unesco sterben jeden Tag 6.000 Kinder an Durchfall und weltweit jährlich 8 Millionen Menschen, das sind 2.200 pro Tag, an einer Krankheit, die durch die Aufnahme von verschmutztem Wasser verursacht wurde. Besonders betroffen sind die Menschen in Afrika und Asien.
Zur Versorgung der ganzen Weltbevölkerung mit sauberem Wasser sind nach Schätzungen der WHO 100 Milliarden Dollar notwendig.
Um die Situation zu verbessern, setzen sich soziale Organisationen für den Zugang zu sauberen Trinkwasser und sanitären Anlagen ein, denn das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Es wurde am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt, ist aber leider  weder rechtlich bindend noch einklagbar.

Woher kommt das Wort Toilette und seit wann gibt es eigentlich Toiletten?

Das Wort “Toilette” stammt  aus dem Französischem und wurde für den deutschen Sprachgebrauch entlehnt.
Die Bezeichnung WC steht eigentlich für die englische Wortkombination Water-Closet. Hier in Deutschland wäre eigentlich die Bezeichnung Spülklosett korrekt. Die USA verwenden vorwiegend die Bezeichnung Restroom und im spanischen Sprachraum wird meist einfach Baño gesagt, wobei damit  sowohl Badezimmer als auch das Klo an sich gemeint sind.
Schon vor gut 2800 Jahren gab es Klos oder Abortanlagen. Auch im alten Rom waren sowohl öffentliche Toiletten wie auch in den Häuser befindliche WCs vorhanden, zumindest bei denen, die es sich leisten konnten. Sogar eine Wasserspülung und die Ableitung der Fäkalien über ein Kloaken-System war den Römern bekannt. In der nachrömischen Zeit, also etwa ab dem 4. Jahrhundert und mit dem Aufkommen des Mittelalters, gingen diese sanitären Errungenschaften leider weitgehend wieder verloren. Ob nun Edelmann, Ritter oder Bauer, in der Regel wurde eine Grube ausgehoben und ein sogenannter „Donnerbalken“ darüber gelegt. In den Burgen gab es teilweise an die Außenmauer angebaute „Holzhäuschen“, jedoch ohne angeschlossene Abwasserrohre. Die Entsorgung geschah im freien Fall, meist einfach in den Burggraben. Diese sanitären Missstände waren die Hauptursache für Pest- und Choleraepidemien in ganz Europa mit Hunderttausenden von Toten. Tatsächlich wurde das erste Klosett mit Wasserspülung im Jahr 1820 in einem Schloss installiert. Über 1200 Jahre waren seit dem römischen Weltreich vergangen, bis es einigen Leuten dann doch zu sehr zum Himmel stank. Bis zur allgemeinen Versorgung mit Klo oder WC dauerte es aber dann noch einmal viele Jahre. Im Grunde brachte erst das anbrechende 20. Jahrhundert eine für Mitteleuropa befriedigende Deckung mit sanitären Anlagen. In vielen Entwicklungsländern ist die Lage heutzutage leider immer noch unzureichend.

Weitere Informationen und Hintergründe seht ihr im Video:

 

Der Volkstrauertag

In Deutschland ist der Volkstrauertag ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Tagen. An diesen stillen Tagen gelten besondere Einschränkungen, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Seit 1952 wird er immer am vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent begangen, in diesem Jahr also am 17.November, und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltbereitschaft und Gewaltherrschaft aller Nationen und Länder.File:Trauen -Volkstrauertag 2013.jpg
Bild: Oxfordian Kissuth auf: Wikimedia Commons

Werfen wir  einen Blick auf die Geschichte und die oft diskutierte Bedeutung dieses Gedenktages:

Der Volkstrauertag wurde im Jahr 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs (1914 – 1918) vorgeschlagen.
Im Jahr 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt, bei welcher der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede hielt, in welcher er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüberstellte.
Erstmals begangen wurde der Volkstrauertag am 1. März 1925. Am Vortag war der erste Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben und überall fanden Gedenkfeiern für die deutschen Gefallenen des Ersten Weltkriegs statt.
Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis hin zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte im Jahr 1926 unter der Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde. 

Dass der Volkstrauertag während der Weimarer Republik (1918 – 1933) nicht zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde, hatte die folgenden Gründe:

  • In der Weimarer Verfassung war nicht klar definiert, ob die Zuständigkeit für die Einführung gesetzlicher Feiertage beim Reich oder bei den Ländern lag, was im Laufe der Jahre zu unterschiedlichen Regelungen, Terminen und Durchführungen je nach Land führte.
  • Hinsichtlich des Termins gab es lange Zeit Konflikte mit den beiden großen Kirchen. Beide haben im November Gedenktage für die Verstorbenen. Bei der katholischen Kirche ist es  Allerheiligen, bei der evangelischen Kirche ist der Totensonntag. Die von staatlicher Seite vorgeschlagenen Termine im Frühjahr am Sonntag sechs Wochen vor Ostern oder am Sonntag fünf Wochen vor Ostern lagen dagegen in der Fastenzeit.
  • Die politische Instabilität der Weimarer Republik, wie die mehrmalige vorzeitige Auflösung des Reichstages, sorgte dafür, dass einige Versuche, den Volkstrauertag gesetzlich zu regeln, im Gesetzgebungsprozess stecken blieben.

Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945) übernahmen die Nationalsozialisten den Volkstrauertag in Heldengedenktag um und legten ihn als staatlichen Feiertag am zweiten Fastensonntag fest. Sein Charakter wurde vollständig geändert: Nicht mehr das Totengedenken sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die Heldenverehrung. Die Träger waren die Wehrmacht und die Nationalsozialistische Partei Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Die Flaggen wurden nicht mehr wie bislang auf halbmast gehisst, sondern auf vollmast gesetzt. Der Propagandaminister Joseph Goebbels erließ die Richtlinien über Inhalt und Durchführung.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges (1939 – 1945) entstand im Jahr 1946 in den drei westlichen Besatzungszonen eine Diskussion zur Durchführung und zum Datum eines Volkstrauertages:

Wegen der zahlreichen Kriegstoten und Vermisstenschicksale bestand für viele eine Notwendigkeit für diesen Trauertag. 

In der DDR wurde ein „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“ eingeführt, welcher jährlich am zweiten Sonntag im September begangen wurde.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt. Die zentrale Kranzniederlegung zum Volkstrauertag fand von 1951 bis 1963 auf dem Bonner Nordfriedhof statt.

Anfang der 1950er Jahre schien es dann endlich eine Einigung darauf zu geben, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres auf den vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent zu verlegen.  Diese Zeit wird theologisch durch die Themen Tod, Zeit und Ewigkeit dominiert. 

Ab 1952 wurden diesbezüglich in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland Gesetze über die Feiertage erlassen. Der Volkstrauertag ist jedoch in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. In einigen Ländern heißt er Gedenk- und Trauertag. In den meisten Bundesländern wird der Volkstrauertag lediglich als zu schützender Tag erwähnt, ohne auf seine Inhalte einzugehen. Eine Ausnahme bilden Hessen, welches den Volkstrauertag als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege benennt, sowie Hamburg, das den Senat ermächtigte, „einen Tag des Jahres zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefallenen beider Weltkriege zu bestimmen“. 

Die neuen Bundesländer schützen den Volkstrauertag seit Anfang der 1990er Jahre in ihren Feiertagsgesetzen, ohne seinen Inhalt weiter anzugeben.

Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin, des Kabinetts und des Diplomatischen Corps ist üblich, ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes “Der gute Kamerad”.

Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt. 

In Anbetracht der Tatsache, dass zur Zeit leider unzählige Menschen auf ihrer Flucht vor Krieg, Gewalt, Naturkatastrophen, Hunger und Elend sterben, ist dieser Tag auch ein guter Anlass diesen Menschen zu gedenken.

 

Der 9. November – Ein schicksalshafter Tag für Deutschland

1848, 1918, 1923, 1938 und 1989 in all diesen Jahren gab es am 9. November für die deutsche Historie bedeutsame Ereignisse, häufig waren es sogenannte epochale Wendepunkte. Manche Ereignisse waren freudig, andere sehr traurig, erschütternd und beängstigend.

Wir betrachten es chronologisch und starten beim 9. November 1848:
An diesem Tag wird Robert Blum, Anführer der gemäßigten politischen Linken im Frankfurter Paulskirchenparlament, in Wien nach einem Standgerichtsurteil von den Truppen der Gegenrevolution erschossen. Zuvor hatte Robert Blum beim Oktoberaufstand 1848 auf der Seite der Revolutionäre an der Verteidigung Wiens gegen die kaiserlich-königlichen Truppen teilgenommen.Bild: Daderot auf: Wikimedia Commons

70 Jahre später am 9. November 1918, kurz vor dem Ende des 1. Weltkriegs, rief der damalige SPD-Vorsitzende, Philipp Scheidemann, von einem Balkon des Reichstagsgebäudes in Berlin zunächst den Zusammenbruch des deutschen Kaiserreichs aus. Anschließend proklamierte er die erste deutsche Republik. Zwei Tage später, am 11.11.1918, endete dann der 1. Weltkrieg mit dem Waffenstillstandsabkommen vom Compiègne. Im Jahr 1919 wurde Philipp Scheidemann erster Reichskanzler der ersten demokratisch gewählten Regierung in Deutschland, der sogenannten Weimarer Republik.Bundesarchiv Bild 175-01448, Berlin, Reichskanzlei, Philipp Scheidemann.jpg
Bild: unbekannt auf: Wikimedia commons 

Nur fünf Jahre später am 9. November 1923 folgte das nächste historisch wichtige Ereignis dieses Tages: Der Hitler-Putsch, welcher auch Hitler-Ludendorff-Putsch genannt wird.
In der politisch instabilen Lage Anfang der 1920er Jahre plante Adolf Hitler, Anführer der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NSDAP,) in München einen gewaltsamen Putsch um die Regierung in Berlin abzusetzen und eine nationale Diktatur zu begründen.
Am Sonntagmorgen des 9. November 1923 marschierte Hitler zusammen mit General Erich Ludendorff und weiteren Anhängern zur Feldherrnhalle in München. Doch die bayerische Polizei stoppte den Marsch und damit auch Hitlers Versuch, gewaltsam an die Macht zu gelangen. Die NSDAP wurde daraufhin zunächst verboten und Hitler zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zehn Jahre später, 1933,  gelang es ihm jedoch leider auf legalem Wege an die Macht zu gelangen. File:Bundesarchiv Bild 119-1426, Hitler-Putsch, München, Odeonsplatz.jpgBild: Unbekannt auf: Wikimedia Commons

Die schrecklichsten Ereignisse fanden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 statt. In dieser Nacht, die auch “Reichspogromnacht” genannt oder zynisch als “Reichskristallnacht” bezeichnet wird, organisierten Truppen der SA (sog. Sturmabteilung der NSDAP) und Angehörige der SS (sog. Schutzstaffel der NSDAP) gewalttätige Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung in ganz Deutschland. Sie setzen mehrere hundert Synagogen in Brand, zerstörten mindestens 8.000 jüdische Geschäfte und verwüsteten zahllose Wohnungen. Zwischen 90 und 100 Juden wurden erschlagen, niedergestochen oder zu Tode geprügelt. In den Tagen darauf wurden im ganzen deutschen Reich etwa 30.000 jüdische Männer verhaftet und in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen verschleppt, wo die meisten von ihnen ermordet wurden. Die antisemitischen Ausschreitungen dieser Nacht waren von der nationalsozialistischen Führung organisiert, welche die Diskriminierung und Verfolgung jüdischer Bürger seit der „Machtergreifung“ Hitlers 1933 systematisch vorantrieb. Das Pogrom im Wort “Reichspogromnacht” steht dabei für den Antisemitismus in Deutschland und den Wandel hin zu einer Entwicklung, die in einer „Endlösung der Judenfrage“ im Sinne der Ermordung der europäischen Juden im deutschen Machtbereich mündete. Bis zum Ende der Schreckensherrschaft der Nazis wurden im Holocaust 6,3 Millionen Juden ermordet. In Berlin erinnert das Denkmal für die ermordeten Juden, auch: Holocaust-Mahnmal, dieser. Deutschlandweit sind daneben zahlreiche Stolpersteine vor Häusern verlegt, in denen Juden bis zu ihrer Deportation ihrer Ermordung gewohnt haben. Bild: Karl H. Paulmann auf: Wikimedia commons 

Das bislang letzte historisch wichtige Ereignis war heute vor genau 30 Jahren, am 9. November 1989.  Ein freudiger Tag für Deutschland, denn an diesem Tag “fiel” die Berliner Mauer.
Dies war der Höhepunkt der friedlichen Revolution der Bürger der DDR (Deutsche Demokratische Republik), welche im Januar 1989 in Leipzig begonnen und ihre Höhepunkte am 9. Oktober in Leipzig und am 4. November 1989 in Berlin erreicht hatte. Die Menschen in der DDR wollten Meinungsfreiheit, freie Wahlen und wieder in den Westen reisen können.
Genau genommen fiel die Mauer nicht, sie eher durch einen Irrtum bei der Verkündung einer neuen Reiseregelung durch das DDR-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski geöffnet.
Seine knappe Antwort: „Ab sofort … unverzüglich“ auf die Frage eines Reporters ab wann diese neue Regelung in Kraft trete, führte zur Öffnung der Mauer, mit dessen Bau die Regierung der DDR am 13. August 1961 völlig unerwartet begonnen hatte. In den folgenden 28 Jahren hatte sie Deutschland geteilt und Westberlin umschlossen. An der Berliner Mauer sind 1961 und 1989 mindestens 140 Menschen getötet worden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben gekommen. Deutschlandweit gab es mindestens 327 Todesfälle an der innerdeutschen Grenze.
Bis Mitternacht des 9. Novembers 1989 waren alle Berliner Grenzübergänge offen und der Weg zur deutschen Wiedervereinigung, welche am 3. Oktober 1990 durch das Inkrafttreten der Grundgesetzes in den sogenannten “neuen Bundesländern” vollzogen wurde, war frei.
Die friedliche Revolution, der gewaltfreie Aufstand, war geglückt und die Mauer, welche von der DDR auch “Antifaschistischer Schutzwall genannt wurde, war mitsamt ihren Todesstreifen endgültig Geschichte. File:Bundesarchiv Bild 183-1989-1110-018, Berlin, Checkpoint Charlie, Nacht des Mauerfalls.jpgBild: Klaus Oberst auf: Wikimedia Commons

Immer wieder kommt die Frage auf, warum denn der 3. Oktober und nicht der 9. November der Nationalfeiertag Deutschlands ist, weil doch an diesem Tag mit dem Mauerfall der Grundstein für die Wiedervereinigung Deutschlands gelegt wurde.
Ein Tag an dem so etwas grausames wie die Reichspogromnacht stattgefunden hat, kann niemals ein ausschliesslich freudig bewertet Feiertag sein, auch wenn an diesem Tag ein freudiges Ereignis, wie der Mauerfall war. Der 9. November sollte ein  Gedenktag sein für die unzähligen Menschen, welche unter der Nazi-Diktatur leider mussten und/oder durch sie getötet wurden.

Vertiefende Informationen zu den einzelnen Ereignissen findet ihr insbesondere auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.