Der Volkstrauertag

In Deutschland ist der Volkstrauertag ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Tagen. An diesen stillen Tagen gelten besondere Einschränkungen, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Seit 1952 wird er immer am vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent begangen, in diesem Jahr also am 17.November, und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltbereitschaft und Gewaltherrschaft aller Nationen und Länder.File:Trauen -Volkstrauertag 2013.jpg
Bild: Oxfordian Kissuth auf: Wikimedia Commons

Werfen wir  einen Blick auf die Geschichte und die oft diskutierte Bedeutung dieses Gedenktages:

Der Volkstrauertag wurde im Jahr 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs (1914 – 1918) vorgeschlagen.
Im Jahr 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt, bei welcher der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede hielt, in welcher er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüberstellte.
Erstmals begangen wurde der Volkstrauertag am 1. März 1925. Am Vortag war der erste Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben und überall fanden Gedenkfeiern für die deutschen Gefallenen des Ersten Weltkriegs statt.
Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis hin zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte im Jahr 1926 unter der Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde. 

Dass der Volkstrauertag während der Weimarer Republik (1918 – 1933) nicht zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde, hatte die folgenden Gründe:

  • In der Weimarer Verfassung war nicht klar definiert, ob die Zuständigkeit für die Einführung gesetzlicher Feiertage beim Reich oder bei den Ländern lag, was im Laufe der Jahre zu unterschiedlichen Regelungen, Terminen und Durchführungen je nach Land führte.
  • Hinsichtlich des Termins gab es lange Zeit Konflikte mit den beiden großen Kirchen. Beide haben im November Gedenktage für die Verstorbenen. Bei der katholischen Kirche ist es  Allerheiligen, bei der evangelischen Kirche ist der Totensonntag. Die von staatlicher Seite vorgeschlagenen Termine im Frühjahr am Sonntag sechs Wochen vor Ostern oder am Sonntag fünf Wochen vor Ostern lagen dagegen in der Fastenzeit.
  • Die politische Instabilität der Weimarer Republik, wie die mehrmalige vorzeitige Auflösung des Reichstages, sorgte dafür, dass einige Versuche, den Volkstrauertag gesetzlich zu regeln, im Gesetzgebungsprozess stecken blieben.

Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 – 1945) übernahmen die Nationalsozialisten den Volkstrauertag in Heldengedenktag um und legten ihn als staatlichen Feiertag am zweiten Fastensonntag fest. Sein Charakter wurde vollständig geändert: Nicht mehr das Totengedenken sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die Heldenverehrung. Die Träger waren die Wehrmacht und die Nationalsozialistische Partei Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Die Flaggen wurden nicht mehr wie bislang auf halbmast gehisst, sondern auf vollmast gesetzt. Der Propagandaminister Joseph Goebbels erließ die Richtlinien über Inhalt und Durchführung.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges (1939 – 1945) entstand im Jahr 1946 in den drei westlichen Besatzungszonen eine Diskussion zur Durchführung und zum Datum eines Volkstrauertages:

Wegen der zahlreichen Kriegstoten und Vermisstenschicksale bestand für viele eine Notwendigkeit für diesen Trauertag. 

In der DDR wurde ein „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“ eingeführt, welcher jährlich am zweiten Sonntag im September begangen wurde.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt. Die zentrale Kranzniederlegung zum Volkstrauertag fand von 1951 bis 1963 auf dem Bonner Nordfriedhof statt.

Anfang der 1950er Jahre schien es dann endlich eine Einigung darauf zu geben, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres auf den vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent zu verlegen.  Diese Zeit wird theologisch durch die Themen Tod, Zeit und Ewigkeit dominiert. 

Ab 1952 wurden diesbezüglich in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland Gesetze über die Feiertage erlassen. Der Volkstrauertag ist jedoch in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. In einigen Ländern heißt er Gedenk- und Trauertag. In den meisten Bundesländern wird der Volkstrauertag lediglich als zu schützender Tag erwähnt, ohne auf seine Inhalte einzugehen. Eine Ausnahme bilden Hessen, welches den Volkstrauertag als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege benennt, sowie Hamburg, das den Senat ermächtigte, „einen Tag des Jahres zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefallenen beider Weltkriege zu bestimmen“. 

Die neuen Bundesländer schützen den Volkstrauertag seit Anfang der 1990er Jahre in ihren Feiertagsgesetzen, ohne seinen Inhalt weiter anzugeben.

Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin, des Kabinetts und des Diplomatischen Corps ist üblich, ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes “Der gute Kamerad”.

Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt. 

In Anbetracht der Tatsache, dass zur Zeit leider unzählige Menschen auf ihrer Flucht vor Krieg, Gewalt, Naturkatastrophen, Hunger und Elend sterben, ist dieser Tag auch ein guter Anlass diesen Menschen zu gedenken.