25. November – internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bild: Esthermm auf: Adobe Stock 

Heute ist der “internationale Tag gegen Gewalt an Frauen”.
Bereits seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr zum 25. November Veranstaltungen, bei denen sowohl die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen im Fokus steht als auch die allgemeine Stärkung  der Frauenrechte das Ziel sind. Im Jahr 1999 wurde dieser Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung jeder Form von Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen beschlossen von der UN (den Vereinten Nationen) beschlossen.
Die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit. Sie ist dabei immer eine Verletzung der Grundrechte von Frauen hinsichtlich ihrer Würde und Gleichheit und hat nicht nur Auswirkungen auf die Opfer selbst, sondern auch auf deren Familien, Freund*innen und auf die Gesellschaft als Ganzes. 

Die Täter*innen kommen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten, wobei jedoch die Gefahr generell höher ist, wenn Alkohol, Geldsorgen und psychische Probleme mit im Spiel sind.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ereignet sich tagtäglich und weltweit. Sie hat viele Gesichter: So wird dazu nicht nur körperliche, sondern auch psychische sowie sexuelle Gewalt gerechnet.
Laut dem Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat Gewalt gegen Frauen vor allem die folgenden Formen:

  • häusliche Gewalt:
    Sie ist die weltweit am häufig vorkommende Form von Gewalt gegen Frauen. So wurde jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Partner oder Ex-Partner misshandelt. Sie ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet – an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt.
  • sexualisierte Gewalt:
    Sie ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 12.000 bis 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – dabei ist das nicht unerheblich große Dunkelfeld noch nicht berücksichtigt.
  • Stalking:
    Der Begriff Stalking stammt ursprünglich aus der Jagd und ist vom englischen Verb „to stalk“ abgeleitet, das „anpirschen/sich anschleichen“ bedeutet. Stalker*innen sind Menschen, welche den ständigen Kontakt zu einem anderen Menschen suchen – und zwar gegen dessen Willen. Ihre Beweggründe können dabei sehr unterschiedlich sein. Das Ziel bleibt jedes Mal gleich: Macht und Kontrolle über Andere zu erlangen. Stalker*innen belästigen, verfolgen und bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Die Übergriffe nehmen dabei viele Formen an bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.
  • sexuelle Belästigung:
    Hierunter fallen alle Handlungen mit denen eine Person eine andere Person gegen ihren Willen sexuell bedrängt. 
Diese Form von Gewalt, richtet sich vor allem gegen Frauen und kann in verschiedenen Formen ausgeübt werden. Ihr Ziel ist dabei stets die Demonstration von Macht, daher findet sie besonders oft im beruflichen Kontext statt. Mehr als zwei Drittel aller Frauen wurden bereits einmal an ihrem Arbeitsplatz von Kolleg*innen oder Vorgesetzten sexuell belästigt.
  • Gewalt im Namen der “Ehre”:
    Hierunter werden gewalttätige Handlungen verstanden, welche die Täter damit begründen, die „Familienehre“ aufrechterhalten oder wiederherstellen zu wollen. Sie beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung, kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen, bis hin zu Zwangsheirat und Tötungen, die als „Ehrenmorde“ bezeichnet werden. Gewalt im Namen der „Ehre“ wird in der Regel in stark patriarchalisch strukturierten Familien und Gesellschaften praktiziert und kann in allen sozialen Schichten auftreten. Der Begriff der „Ehre“ oder „Familienehre“ wird dabei in verschiedenen Kulturkreisen und Ländern unterschiedlich definiert und ist an eine bestimmte Religion oder Kultur gebunden. Meistens steht dabei ein Weltbild im Fokus, bei welchem die Ehre vom „richtigen“ Verhalten der weiblichen Familienmitglieder abhängig ist. Frauen und Mädchen werden in dieser Vorstellung gewissermaßen als Besitz des Mannes angesehen. Wenn bekannt wird, dass ein weibliches Familienmitglied gegen die vorherrschenden Normen verstößt oder verstoßen hat, geht dies mit dem Verlust der vermeintlichen Familienehre einher und das gesellschaftliche Ansehen der Familie gilt als zerstört. Besonders gefährdet sind Mädchen ab der Pubertät.
  • Zwangsheirat:
    Sie ist nicht auf religiöse Traditionen zurückzuführen und kommen überall auf der Welt in unterschiedlichen sozialen, ethnischen und kulturellen Kontexten vor. Zwangsheiraten sind Straftaten und zählen zu den Menschenrechtsverletzungen. Mädchen und Frauen, die zwangsverheiratet werden, stammen häufig aus Familien, in denen bereits andere Angehörige zwangsverheiratet wurden. Sie haben oft einen Migrationshintergrund und sind in vielen Fällen noch minderjährig. Der Großteil von ihnen ist in Deutschland aufgewachsen, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist gut ins gesellschaftliche Leben integriert. Viele Mädchen und Frauen, die zwangsverheiratet werden, dürfen danach die Schule nicht mehr besuchen bzw. ihre Ausbildung nicht beenden. Arrangierte Ehen sind jedoch nicht immer trennscharf von Zwangsheiraten zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist immer die Sichtweise der betroffenen Frau oder des betroffenen Mädchens. Denn was als Zwang verstanden wird, hängt immer von der persönlichen Bewertung ab.
  • Mobbing:
    Der Begriff Mobbing bezeichnet feindseliges Verhalten unter Kolleg*innen oder zwischen Vorgesetzten, Mitarbeiter*innen. Meist wird eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt von einer anderen Person oder einer Gruppe angegriffen und gedemütigt. Die Beweggründe der Täter*innen können sehr vielfältig sein und werden oft von verschiedenen Faktoren gleichzeitig bestimmt, auf die die betroffene Person häufig keinen Einfluss hat. Zentrales Ziel ist stets, die ausgewählte Person aus der Gemeinschaft auszuschließen und sie sozial zu isolieren. Mobbing kann an jedem Arbeitsplatz und in jeder Branche vorkommen. Aktuellen Schätzungen zufolge leiden etwa 1,6 Millionen Menschen darunter, an ihrem Arbeitsplatz feindselig behandelt, gedemütigt und ausgegrenzt zu werden.
  • digitale Gewalt:
    Sie ist mittlerweile ein weitverbreitetes Phänomen und ist eng verknüpft mit der „analogen“ Gewalt. Das bedeutet, dass die reale Gewalt im digitalen Raum fortgesetzt wird, beispielsweise bei Partnerschaftsgewalt. Der Begriff umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über Soziale Netzwerke, in Chaträumen, beim Instant Messaging und/oder mittels mobiler Telefone. Digitale Gewalt hat die folgenden Besonderheiten: Sie findet rund um die Uhr statt, sie erreicht ein großes Publikum und die Täter*innen sind häufig anonym.
  • Menschenhandel:
    Frauen, die hiervon betroffen sind, werden von ihrem vertrauten sozialen oder kulturellen Umfeld getrennt. Die Täter*innen zwingen sie unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten und zu leben. Sie nehmen ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit und vermitteln ihnen das Gefühl, keine Alternativen mehr zu haben. Dazu nutzen die Täter*innen oft ihre Machtposition oder die Notlage der Frauen aus, drohen ihnen mit Gewalt oder misshandeln sie massiv. In einigen Fällen entscheiden sich die Frauen zunächst freiwillig für den Ortswechsel und die Tätigkeit, weil sie über die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen getäuscht wurden. Gerade im Bereich der Zwangsprostitution werden die betroffenen Frauen im Vorfeld mit falschen Versprechungen gelockt. Die Täter*innen verschweigen ihnen die Kosten für Pass, Visum, Verpflegung und Unterkunft und machen sie so gezielt abhängig.
  • Genitalverstümmelung: 
    Hierunter werden alle Maßnahmen verstanden, welche eine Veränderung oder Entfernung der weiblichen Geschlechtsorgane zur Folge haben. Sie zählt zu den schweren Menschenrechtsverletzungen und es gibt zahlreiche Varianten – besonders häufig kommen jedoch drei Formen vor: die Amputation der Klitoris, die teilweise oder gänzliche Abtrennung der inneren Schamlippen oder die Entfernung der äußeren Schamlippen, bei welcher die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht wird. Durchgeführt werden Genitalverstümmelungen traditionellerweise von Beschneiderinnen ohne Narkotisierung der Betroffenen und häufig im Verborgenen und unter unhygienischen Bedingungen.

    Weltweit gibt es mehr als 140 Millionen Frauen und Mädchen, deren Genitalien verstümmelt wurden. Dieser massive Eingriff in die Gesundheit und Selbstbestimmung der Frauen und Mädchen ist traditionellen Ursprungs und wird insbesondere von Kulturkreisen ausgeübt, die die Jungfräulichkeit der Frau als Bedingung für die Heirat ansehen.

Von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sowie ihre Angehörigen, ihre Freund*innen  finden schnell und einfach Hilfe beim Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”.
Dieses ist 365 Tage im Jahr sowie rund um die Uhr unter der Nummer 0800-116 016 kostenfrei erreichbar und bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, wie etwa an eine Frauenberatungsstelle oder an ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. 

Das Team vom Blickwinkel e.V wünscht allen Mädchen und Frauen einen friedlichen und schönen Tag!