Der 20. November – Internationaler Tag der Kinderrechte

Bild: Yann (Talk) auf: Wikimedia Commons

Heute vor genau 30 Jahren, trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Kraft und garantiert seitdem allen Kindern weltweit unter anderem das Recht, ernst genommen und beteiligt zu werden. Nach 10jähriger gemeinsamer Arbeit beschlossen die UN-Vertreter*innen mit der Kinderrechtskonvention, ein Dokument, welches die ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen der Kinder betont.

Doch noch immer werden Kinder überall auf der Welt zu wenig bei Entscheidungen berücksichtigt, die sie betreffen. Daher steht der Tag der Kinderrechte in diesem Jahr unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte!“

Wie sieht die UN-Kinderrechtskonvention im Detail aus?

Das Kinderrechte-Regelwerk besteht aus insgesamt 54 Artikel, wovon sich 42 Artikel mit den Rechten für Kinder im Einzelnen befassen. Es gilt für alle Kinder weltweit – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe, Religion und welches Geschlecht sie haben. Denn allen Kinder ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll entfalten zu können.

Da wir an dieser Stelle leider nicht auf alle 42 Artikel eingehen können, stellen wir exemplarisch fünf Kinderrechte vor:

  • Diskriminierungsverbot (Artikel 2):
    Jedes Kind soll ohne Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds aufwachsen.
  • Familienzusammenführung (Artikel 10):
    Wenn Kinder und ihre Eltern in verschiedenen Ländern leben, sollen die Staaten diese dabei unterstützen, wieder zusammen zu ziehen.
  • Schutz vor Gewaltanwendung (Artikel 19):
    Alle Kinder haben das Recht auf Schutz, damit sie weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt werden.
  • Flüchtlingskinder (Artikel 22):
    Alle Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land, in welchem sie gerade sind. Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihnen helfen, zu ihrer Familie zurückzukehren, falls sie alleine auf der Flucht sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie wie andere Kinder ohne Eltern behandelt werden.
  • Recht auf Bildung (Artikel 28 und 29):
    Jedes Kind hat das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Jedes Kind soll dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den es schaffen kann. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.
    Art. 29: Die Bildung soll den Kindern helfen, alle Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Sie soll die Kinder außerdem darauf vorbereiten, in Frieden zu leben, die Umwelt zu schützen und andere Menschen und ihre Rechte zu respektieren, auch wenn diese anderen Kulturen oder Religionen angehören. Dafür sollen die Kinder auch die Menschen- und Kinderrechte kennenlernen und achten.

Eine verständliche Erklärung aller Kinderrechte der UN-Konvention findet ihr hier.

Wir vom Blickwinkel e.V. wünschen allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einen tollen Tag!